DAS FUNDAMENT FÜR DAS ERSTE aua-HAUS IN BERLIN BAUEN WIR SOLIDE UND NACHHALTIG.
Unsere Bausteine und Wert(e)stoffe sind:
- Überzeugung zur Hilfe.
- Leidenschaft und Engagement, Gutes zu tun.
- Charakter, Beseeltheit und Herzblut.
- Engagement und Kompetenz bilden eine Allianz.
Ein starkes Fundament und belastbare Säulen tragen das aua-Haus durch:
- Vorhandene Vermögenswerte und Eigenkapital.
- Fördermittel vom Bund/Land und der öffentl. Hand
- Mögliche Beteiligungen als Gesellschafter (Vinkulierung) oder Förderer durch Bauausführung.
- Ihre Spende. Ihre Zuwendung. Ihr ehrenamtliches Engagement für die aua-Stiftung.
Jeder auch noch so kleine Betrag hilft. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Engagement. Die aua gGmbH unterliegt der Deutschen Stiftungsaufsicht. Tun Sie Gutes mit Ihrer Spende. Sprechen Sie über das aua-Haus im Freundes- und Familienkreis. Bitte teilen Sie unseren Link.
SO UNTERSTÜTZEN SIE DAS aua-HAUS
(als Sachspende)
Starterbox mit Grundausstattung (Kleidung, Zahnbürste, Tampons, etc. – Ausstattung kann nach Verfügbarkeit variieren). Für einen würdevollen Start versenden wir die Erste-Hilfe-Box an lokale Akutstationen.
Zur Zeit nicht lieferbar
Wir sind in Abschlussreife mit Netzwerkpartnern für B-Ware, Fehlfarben und Überproduktionen.
Erste-Hilfe-Box
(als Sachspende)
Starterbox mit Grundausstattung (Kleidung, Zahnbürste, Tampons, etc. – Ausstattung kann nach Verfügbarkeit variieren).
Für einen würdevollen Start versenden wir die Erste-Hilfe-Box an lokale Akutstationen.
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Zur Zeit nicht verfügbar
Wir sind in Abschlussreife mit Netzwerkpartnern für B-Ware, Fehlfarben und Überproduktionen.
als Sachspende
Wir verbauen Ihren Stein (nummeriert, mit Messingplatte inkl. personalisierter Gravur) in unserem aua-Haus.
Bitte teilen Sie uns im Formularfeld „Nachricht schreiben“
den gewünschten Gravurtext mit!
Woder Akutstationen
Baustein
(als Sachspende)
Wir verbauen Ihren Stein (nummeriert, mit Messingplatte inkl. personalisierter Gravur) in unserem aua-Haus.
Aufgrund der Feststellung der Steuerbefreiung (§§ 51, 59, 60 und 61 AO) ist ein hoher Deckungsbeitrag für Vinkulierung (bis zu 15 %) zu erzielen.
Zuwendungsbestätigungen dürfen ausgestellt werden (§ 50 Abs. 1 EstDV).
Die Stiftung erfährt die Steuerbegünstigung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n)3 AO).